Petition richtet sich an:
Bundesregierung
Die Fälle der jüngeren Vergangenheit mitsamt ihren haarsträubenden Urteilen seitens des Bundesverfassungsgerichtes lassen Zweifel an richterlicher Unparteilichkeit und der vielfach eingeforderten Gewissensfreiheit seitens der Verfassungsrichter aufkommen.
Sämtliche Urteile der jüngeren Zeit sind zum Nachteil des Souveräns - des Volkes - dem allein diese hoch alimentierten Spitzenbeamten zu dienen haben, ausgegangen, und der Souverän wurde regelrecht vorgeführt.
Ein Eckpfeiler des Misstrauens in diese Institution war die Handhabung der Griechenland-Krise, vornehmlich unter der Federführung Deutschlands. Eine einzige Person - die Kanzlerin - verfügte in Autokratie und Demokratiefreiheit den Bruch der EU No Bailout-Regel. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil der Billigung des Bruchs der No Bailout-Regel vom 07.09.2011 einen wichtigen Eckpfeiler des Vertages von Maastricht gebrochen. Unsäglich war die abgefeimte Show des medienwirksamen Tadels des BVerfG-Vorsitzenden an die Bundesregierung - nachden der Rechtsbruch gebilligt wurde. Ein schwer erträgliches Geschwurbel - das die Frage aufwirft, was Justiz mit Gerechtigkeit zu tun hat!
Eine größere Veralberung des Souveräns Volk ist schwer denkbar.
Zudem verhinderte der durch das Bundesverfassungsgericht sanktionierte Bruch der No Bailout-Regel für Griechenland ein Gesunden der Wirtschaft, da keine Volatilität einer Auf- oder Abwertung wie bei der Drachme als Zahlungswährung mehr gegeben ist. Das führte dazu, dass Griechenland am Dauertropf der EU und Importbedürftigkeit gehalten wird.
Aktuell sprach das Bundesverfassungsgericht bezüglich des von der Bundesregierung verfügten vorzeitigen Atomausstiegs den Konzernen Eon, RWE und Vattenfall - in Billigung der Ausstiegs-Entscheidung der Bundesregierung - eine Entschädigung in deutlich zweistelliger Milliardenhöhe zu. Wer darf diese aufbringen: Der Souverän der Steuerzahler!
Zu den Urteilen unten stehend Links, die diese Petition deutlich erklärbar machen.
Begründung