Petition richtet sich an:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Der allgemeine Kündigungsschutz greift ab dem sechsten Monat einer Beschäftigung. Hinzu kommt, dass Arbeitnehmer erst geschützt sind, wenn der jeweilige Betrieb mehr als zehn Vollzeitbeschäftigte in Anstellung hat.
Dieses System scheint in Anbetracht der aktuellen Lage auf dem Arbeitsmarkt veraltet zu sein. Laut "Arbeitsmarkt Aktuell" befinden sich viele Arbeitnehmer in prekären Arbeitsverhältnissen: Neben einem niedrigen Einkommen und geringem sozialen Schutz sind vermehrt befristete Arbeitsverhältnisse ein großes Problem. Befristungen werden entweder als verlängerte Praktika, Probezeiten, oder als Flexibilisierungsinstrument missbraucht. Der fehlende Kündigungsschutz setzt die Beschäftigten unter Druck, weniger mutig gegenüber den Vorgesetzten aufzutreten. Auch Branchen, die ansonsten über Fachkräftemangel klagen, setzen unerklärlicherweise verstärkt auf Befristungen. Viele Beschäftigte hangeln sich von Job zu Job. Kettenbefristungen können über Jahre andauern. Sie führen zu fehlenden Perspektiven, psychischen Belastungen und sind Gift für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Forderung: In Anbetracht dieser aktuellen prekären Lage in Deutschland ist es von großer Bedeutung, das Kündigungsschutzgesetz anzupassen. Den Beschäftigten sollte wieder Sicherheit geboten werden, um das eigentliche Ziel des Kündigungsschutzgesetzes wieder sichtbar zu machen. Gerade aufgrund der Massenbefristungen (v.a. Jahresverträge) sollte der Kündigungsschutz bereits ab Anstellung greifen. Zudem sollten Arbeitnehmer in Betrieben ab fünf Vollzeitbeschäftigen den Kündigungsschutz genießen können.
Begründung
Aufgrund der prekären Lage auf dem Arbeitsmarkt kann der fehlende Kündigungsschutz fast jedem Bürger den Boden unter den Füßen wegziehen. Vor allem können dadurch finanzielle und persönliche Folgen massive negative Auswirkungen auf die einzelnen Biografien haben, die (teilweise) schwer rückgängig gemacht werden können.