Anrecht für Begutachtung für Betreute in der Hälfte der Zeit

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

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Die Petition wurde abgeschlossen

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Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

Ich möchte, das ein Betreuter Mensch das Anrecht bekommt durch das Gesetz innerhalb einer gewissen Zeit z.b. 6 oder 7 Jahre nochmal begutachtet werden zu dürfen.

Begründung

Warum genau sollte ein betreuter Mensch 6 oder 7 Jahre warten bis er einen neuen gutachten unterzogen wird?
Innerhalb der Hälfte der Zeit kann je nach Krankheitsbild auch Verbesserungen auftreten und wenn jemand einen starken Willen entwickelt hat die Verantwortung selbst in die Hand nehmen zu wollen sehe ich da keinen Grund es demjenigen zu verwehren.
Schließlich haben diese Menschen ja auch noch ihre Rechte in dem Staat.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 19.03.2022
Sammlung endet: 18.03.2023
Region: Deutschland
Kategorie: Bürgerrechte

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