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Auswirkung bei Hinterblienenrente und bei Scheidung

Es geht einfach darum eine Gerechtigkeitslücke zu schließen. Die Leistung der Kindererziehung darf nicht unterschiedlich bewertet werden, abhängig davon, ob ein Kind vor 1992 oder ab 1992 geboren wurde. Diese Leistung für Kinderziehung können auch dem Vater gutgeschrieben werden, wenn er die Kinder erzogen hat. Der Ausdruck "Mütterrente" ist daher falsch. Sollte die Ehefrau vor dem Ehemann versterben, so erhöht sich durch die Entgeltpunkte für Kindererziehung auch die Hinterbliebenen-Rente für den Ehemann, auch bei einem Versorgungsausgleich (Scheidung) wirken sie sich aus.

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3.3

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