Region: Germany
Family

3 Entgeltpunkte bei der Rente auch für Mütter, die ihre Kinder vor 1992 geboren haben

Petitioner not public
Petition is addressed to
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

34,179 signatures

The petition is denied.

34,179 signatures

The petition is denied.

  1. Launched 2013
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Finished

Petition is addressed to: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

Auch Mütter, die ihre Kinder vor dem 01.01.1992 geboren haben, sollen soviel Entgeltpunkte bekommen, wie die deren Kinder ab diesem Datum geboren wurden. Die oben dargestellten 3 Entgeltpunkte gelten für jedes Kind einzeln vom ersten Kind ab.

Reason

Auch Mütter mit älteren Kindern haben mindestens so viel Erziehungsleistungen erbracht, wie die mit jüngeren Kindern. Dieser Stichtag mit einem so wesentlichen Unterschied bei der späteren Rente ist völlig willkürlich und sachlich nicht begründet. Außerdem verstößt dieser Unterschied nach meiner Ansicht gegen Artikel 3 in Verbindung mit Artikel 6 Grundgesetz. Diese Rente für Mütter ist trotzdem noch gering. Mit der Geburt ihrer Kinder und der Kinderbetreuung sorgen sie dafür, dass auch später noch Renten erwirtschaftet werden. Davon profitieren auch Kinderlose.

Share petition

Image with QR code

Tear-off stub with QR code

download (PDF)

Petition details

Petition started: 01/20/2013
Petition ends: 11/01/2013
Region: Germany
Topic: Family

News

  • Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

    der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hatte eine Stellungnahme des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales eingeholt. Ich habe diese Stellungnahme trotz meiner Bitte nicht bekommen.
    Daraufhin hat der Petitionsausschuss dem Bundestag empfohlen, die obige und weitere andere Petitionen mit Sammeldrucksache 18/5231 vom 17.06.2015 abzuschießen.

    Bei der 115. Sitzung, am Donnerstag, 02.07.2015 hat der Bundestag u. A. den 37. Tagesordnungspunkt mit einer Menge an Sammelübersichten durch nur wenige anwesende Abgeordnete auch die obige Petition im Paket mit vielen anderen Petitionen ohne Aussprache und in sehr kurzer Zeit abgeschlossen.

    Der Petitionsausschuss begründet das im Protokoll Nr. 18/40 so, hier wenige Auszüge:
    “Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundessozialgerichts ist es mit dem Grundgesetz vereinbar, wenn der Gesetzgeber bei der Einführung von Rechtsänderungen Stichtagsregelungen trifft.”

    Dieser Ausschuss geht damit nicht auf die Problematik in der Petition ein.

    Ausschuss weiter: “Eine Ungleichbehandlung verstößt nämlich erst dann gegen das Grundgesetz, wenn für eine gesetzlich Differenzierung kein sachlicher Grund” (?) vorhanden ist und die Regelung deshalb die Grenzen der an sich weiten Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers überschreitet.”

    Bemerkung: Beim Elterngeld z. B. hat das Bundesverfassungsgericht in Bezug zu Artikel 3 GG auf einen großen Gestaltungsspielraum hingewiesen, von 300 € bis maximal 1800 €. Das Elterngeld hat einen anderen Charakter, als das ursprüngliche Erziehungsgeld. Es ist ein Ersatz für Erwerbseinkommen bis zu 12 Monaten einschließlich Mutterschutz – keine Anerkennung der Betreuungsleistungen der Eltern.
    Es steht die Frage im Raum; was ist konkret ein sachlicher Grund?

    Das ist auch unser Hauptproblem: Ich konnte bei meiner Petition nicht darauf eingehen, weil mir das erst später bekannt wurde.

    Und noch: “Die mit der Ausweitung der Kindererziehungszeiten (KEZ) verbundenen finanziellen Belastungen haben jedoch keine vollständige Anpassung an die für nach 1992 geborene Kinder erlaubt.”
    Mit anderen Worten: Für die betroffenen Mütter gibt es nicht die gleiche Rente für für die jüngeren Mütter. Was bedeutet nun Entgelt für Lebensarbeitszeit?
    Auf die Argumente in der Petition in Bezug auf den Koalitionsvertrag zur 18. Periode wurde nicht eingegangen. Die Lücke zu den 3 Entgeltpunkten soll wohl doch nicht geschlossen werden und das mit den Stimmen der CDU/CSU-Fraktion und der SPD-Fraktion, die den Vertrag bei der Regierungsbildung 2013 vereinbart haben.

    Schlussfolgerung des Ausschusses:
    “Nach den vorhanden Ausführungen sieht der Petitionsausschuss keine Möglichkeit, eine Rechtsänderung im Sinne der Petition zu befürworten, und empfiehlt, das Petitionsverfahren abzuschließen.”

    Damit findet keine weitere Anerkennung der Leistungen betroffener Mütter statt. Sie werden weiterhin mit einem Taschengeld abgespeist.
    Das Interesse vieler Abgeordneter scheint sehr gering oder nicht vorhanden zu sein. Es waren bei der Beschlussfassung nur wenige anwesend. Folgerung: Familie war und ist eine absolute Restgröße.

    Die wahren gesellschaftlichen Verhältnisse werden leider zu wenig erkannt. Die Gesellschaft und auch die Wirtschaft sind von Familien abhängig. Jetzt braucht man Zuwanderung für unsere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Eine weitere Abhängigkeit von Familien aus anderen Ländern. Wird es einmal dafür Anerkennung geben?

    Ich beschäftige mich seit einiger Zeit mit dem Thema “Familie als Leistungsträger” und hoffe auf Unterstützung. Wir brauchen Bewusstseinsarbeit!

    Ich bitte Sie, mir mitzuteilen, wie Sie denken mit dieser Situation umzugehen. Wir haben 2017 die nächste Bundestagswahl.

    Sollten Sie noch Fragen oder Ideen haben: Gunter.Reiman@t-online.de

    Freundliche Grüße
    Gunter Reimann
    “Perspektiven für Familien e. V.”
  • Mütterrente – wann lohnt sich eine freiwillige Nachzahlung? ARD plusminus 01.10.2014
    Es war ein langes Gezerre um die Verbesserung der sogenannten Mütterrente. Seit Juli ist sie beschlossen. Wer schon Rente bekommt und seine Kindererziehungszeiten gemeldet hat, erhält die beschlossene Erhöhung automatisch. Sie brauchen sich nicht weiter zu kümmern. Aber das gilt eben nicht für alle Mütter und Väter. Wer nicht aufpasst, könnte eine ganze Menge Geld verschenken.
    Adelheid B. ist gelernte Industriekauffrau. Nach dem zweiten Kind war sie zuhause geblieben und hatte sich um die Familie gekümmert. Ihr Mann wollte das so. Die eingezahlten Rentenversicherungsbeiträge hatte sie sich auszahlen lassen.
    Die sogenannte Heiratserstattung. Das haben damals viele gemacht. Nebenher hat sie immer wieder etwas dazu verdient – aber meistens unterhalb der Versicherungsgrenze.
    Nachzahlung damals unrentabel
    Für eine eigene Rente hat es so nicht gereicht. Und eine Nachzahlung hätte sich nicht gelohnt. Über 10.000 D-Mark hätte sie zahlen müssen. Für Ehepaar B. war das zu viel. Deshalb hatten sie eine Nachzahlung abgelehnt und gehofft, dass ihr Einkommen später auch so reichen würde – auch wenn ein Ehepartner versterben sollte.
    Das ist nun geschehen. Ihr Mann ist vor Kurzem verstorben. Bei der Berechnung der Witwenrente wurde sie auf die Änderungen bei der Anerkennung von Erziehungszeiten aufmerksam gemacht; und dass es sich durchaus lohnen könnte, das noch einmal neu zu kalkulieren.
    Neue Rentenrechnung
    Um eine eigene Rente zu bekommen, muss man im Verlauf seines Lebens mindestens für fünf Jahre Beiträge gezahlt haben, also 60 Monate. Bisher wurden für jedes Kind, das vor 1992 geboren wurde, Durchschnittsbeiträge für zwölf Monate gutgeschrieben. Nun sind es aber 24 Monate für jedes Kind. Da sieht die Rechnung gleich anders aus.
    Mütter und Väter, die keine 60 Monate Versicherungszeit erreichen, können die fehlenden Beiträge freiwillig nachzahlen. Im Fall von Adelheid B. mit zwei Kindern sieht das so aus:
    Die 48 Versicherungsmonate bringen vier Rentenpunkte. Die werden ihr automatisch gutgeschrieben. Das entspricht einer Rente von monatlich rund 112 Euro. Immerhin. Um die zu bekommen, fehlen aber noch zwölf Monate Versicherungszeit. Zur Auffüllung reicht der Mindestbeitrag. 1.020 Euro. Insgesamt kommen so rund 116 Euro Rente zusammen. Schon nach zehn Monaten ist der Einsatz raus. Das lohnt sich. Wer mehr will, kann auch mehr nachzahlen.
    Julia Hühn von der Deutschen Rentenversicherung, Beratungsstelle Braunschweig, schränkt ein, dass diese aber nur „bis zur Erfüllung dieser 60-monatigen Wartezeit“ gelte.
    Zahle man jetzt zum Beispiel für ein Jahr den Höchstbeitrag ein, dann bekomme man 56 Euro Rente. Es müsse jeder für sich entscheiden, ob er weniger oder mehr einzahlen möchte.
    Adelheid B. hat sogar noch ein paar Beitrags-Monate durch ihre frühere Berufstätigkeit auf dem Konto gesammelt und muss deshalb nur 550 Euro nachzahlen für eine monatliche Rente von 120 Euro - lebenslang.
    Darüber ist die Witwe nicht nur sehr erfreut, sondern auch überrascht, dass sie überhaupt Anspruch hat.
    Umgehend beraten lassen
    Mütter und Väter im Seniorenalter, die bisher nichts von der Rentenversicherung gehört haben, sollten sich deshalb schnell bei ihrer Beratungsstelle melden. Sonst verschenken sie möglicherweise bares Geld, warnt Rentenexpertin Julia Hühn.
    Anträge die jetzt bis Ende Oktober gestellt werden, gewährleisten noch einen Rentenbeginn ab 1. Juli. Bei späteren Anträgen beginne die Rente erst ab dem Antragsmonat.
    Schon bei einem Kind kann sich die Rechnung lohnen. Ab drei Kindern gibt es die Rente, auch wenn man nie eingezahlt hat. Man muss sich nur rechtzeitig melden.
    Aber Achtung: Die Mütterrente gibt es nicht obendrauf. Sie ist eine Rentenerhöhung und wird zum Beispiel auf Sozialhilfe angerechnet. Ausgerechnet die Ärmsten werden also - einmal mehr - kaum davon profitieren.
    Ein Beitrag von Ingo Blank Stand: 02.10.2014 09:08 Uhr
    http://www.daserste.de/information/wirtschaft-boerse/plusminus/sendung/sr/2014/1102014-muetterrente-100.html
  • Sehr geehrte Unterstützerinnen und Unterstützer,

    die letzte Nachricht vom Petitionsausschuss war vom 07.07.2014. Dort wurde folgendes mitgeteilt:
    "Die Behandlung Ihrer Eingabe konnte noch nicht abgeschlossen werden.
    Da die weitere Prüfung wegen Art und Dauer des Verfahrens längere Zeit in Anspruch nimmt, bitte ich Sie, sich zu gedulden.
    Sobald mir ein neuer Sachstand bekannt wird, werde ich mich wieder mit Ihnen in Verbindung setzen. m. fr. Gr. Sonja Schuffla, Oberamtsrätin, Referat Pet 3"

    Nach den obigen Informationen gehe ich davon aus, dass der weitere Entgeltpunkt bis zur vollständigen Angleichung auf 3 Entgeltpunkte eine schwierige politische Etappe wird.

    Deshalb schlage ich folgendes vor:
    Wenn bis in einem Jahr (2015) keine konkrete Nachricht erfolgt, müssen weitere Aktivitäten bis zur nächsten Bundestagswahl (2017) erfolgen, damit diese Angelegenheit auch dann in die Parteiprogramme und in einen möglichen Koalitionsvertag für die nächste Wahlperiode aufgenommen wird. Wir müssen bei kurzfristigen Aktivitäten zurzeit noch mit großem Widerstand rechnen.

    Ich werde mit anderen interessierten Initiativen zusammenarbeiten.
    Eine Liste aller mir bekannten Initiativen habe ich.

    Sie können mir gern Ihre Meinung dazu mitteilen oder weitere Vorschläge machen. Die Art der Gestaltung weiterer Aktivitäten ist für einen möglichen Erfolg wichtig.

    Die Deutsche Rentenversicherung hat bei ihren Informationen mehrmals einen ähnlichen Hinweis geschrieben, wie: Mütter haben während der Betreuung ihrer Kinder keinen Beitrag gezahlt. Diese Info wird leider ohne Prüfung von manchen Mitteilungsblättern z. B. der Kommunen, eventuell auch Zeitungen ungeprüft übernommen. Ich habe in meiner Kommune bereits darauf hingewiesen, dass man dann mit seinen Medien für sich selbst keine gute Meinung bei den betreffenden Familien erzeugt. Auch auf die Zusammenhänge und Urteile des Bundesverfassungsgerichts habe ich aufmerksam gemacht. Man versprach mir daraufhin, dass man solche Art Infos in Zukunft prüfen will.

    Wenn Sie meinen Text dazu wünschen, kann ich ihn per E-Mail schicken.

    Bei dieser Gelegenheit nochmals Danke für Ihre Unterstützung.

    Freundliche Grüße
    Gunter Reimann
    Perspektiven für Familien

3 Entgeltpunkte zusätzlich für Kinder vor 1992 geboren finde ich richtig!! konnte als alleinstehende Mutter nur Teilzeit arbeiten, daher stehe ich heute mit meine Rente unter der Armutsgrenze. Mein Kind zahlt ja schon seit Jahren Beiträge zur Rentenversicherung ein! somit auch für die Kinderlose!

Ich kann zwar einerseits den Unmut der Mütter (und Väter) der vor 1992 geborenen Kinder verstehen, aber wie steht es mit der jüngeren Elterngeneration? Diese kann nämlich in der Regel nicht mit 65 Lebensjahren in Rente gehen, sondern soll bis 67 oder bald gar bis 70 arbeiten gehen! Zudem muss die jüngere Generation immer mehr einzahlen, und bekommt beim Renteneintritt wesentlich weniger Rente! Vor einigen Jahren reichte oft ein Verdiener, um Frau und Familie zu ernähren. Das ist für die jüngere Generation kaum machbar! Wo ist Bitteschön hier die Gleichstellung aller Generationen???

Help us to strengthen citizen participation. We want to support your petition to get the attention it deserves while remaining an independent platform.

Donate now