Pro

What are arguments in favour of the petition?

Die BGW ist in erster Linie für den Arbeitsschutz der Mitarbeiter zuständig, für die Einhaltung der Hygienevorschriften im Kosmetikstudio ist das Örtliche Gesundheitsamt zuständig und prüft die Studios. Warum darf die BGW jetzt unsere Vorschriften machen, das ist die Höchststrafe und bedeutet das Kosmetikerin bis auf weiteres Berufsverbot haben. Außerdem ist nicht nachzuvollziehen, weshalb Podologen praktizieren dürfen und Kosmetikmeister nicht.( Gleichstellung ) und selbst wenn wir nicht im Gesicht arbeiten dürfen, ist mit der nötigen Hygiene der Rest der Körperpflege Leistung machbar

Source:

3.8

0 Counterarguments
Reply with contra argument

By publishing my post, I accept the terms of use and privacy policy from openPetition. Insults, defamations and untrue statements of fact are reported.

Help us to strengthen citizen participation. We want to support your petition to get the attention it deserves while remaining an independent platform.

Donate now