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Die BGW ist in erster Linie für den Arbeitsschutz der Mitarbeiter zuständig, für die Einhaltung der Hygienevorschriften im Kosmetikstudio ist das Örtliche Gesundheitsamt zuständig und prüft die Studios. Warum darf die BGW jetzt unsere Vorschriften machen, das ist die Höchststrafe und bedeutet das Kosmetikerin bis auf weiteres Berufsverbot haben. Außerdem ist nicht nachzuvollziehen, weshalb Podologen praktizieren dürfen und Kosmetikmeister nicht.( Gleichstellung ) und selbst wenn wir nicht im Gesicht arbeiten dürfen, ist mit der nötigen Hygiene der Rest der Körperpflege Leistung machbar

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