Pro

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Nicht die Frauenquote, sondern die geleistete Arbeit sollte hier das ausschlaggebende Argument zur Anpassung der Gehälter sein. Im Zuge der Inklusion müssen GrundschullehrerInnen eine emense Mehrarbeit leisten. In NRW können pro Klasse (bis 28 Kinder) 5 Kinder mit ausgewiesenem sonderpädagogischem Förderbedarf sitzen. Dazu kommen noch weiter Kinder die auch Förderbedarf haben, der sich zeigt, aber nicht nachgewiesen ist. Ausgebildete SonderpädagogInnen erhalten A13. Fortbildungen und Weiterbildungen machen die GrundschullehrerInnen in ihrer Freizeit... unentgeltlich...

Source: Eigene Erfahrungen

2.7

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