Zur sexuellen Selbstbestimmung gehört auch die positive sexuelle Selbstbestimmung. In einer freien Gesellschaft hat der Staat nicht das Recht, die selbst gewählte Sexualität zu unterdrücken. Dies gilt auch dann, wenn die Motivation für die sexuellen Handlungen finanziell ist.
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Keine Verzögerung des Baubeginns der sicheren Umgestaltung der Kreuzung am Giesinger Berg
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