Nur scheinbar ist das Projekt außer Einklang mit den Bedingungen von opepetition. Sondern: Dies Landesrecht ist "ultra vires" (kompetenzwidrig) und wäre nur als Bundes-Steuergesetz zulässig. Der Bundestag ist berechtigt, für diese "Mediensteuer" eine Neuordnung anzuordnen. Zwar "Beitrag" genannt, ist aber Steuer, weil kein opt out für Nichtzuschauer, Inkasso insoweit also unzulässig. Einstufung als Steuer gilt bei: EU-Kommission, Statistisches Bundesamt und durch den für diese Definitionsfrage allein maßgeblichen Wissenschaftlchen Beirat beim Bundesfinanzministerium - 32 Professoren.
Kilde: Ausführlich bDas Statistische Bundesamt beantwortet es auf Anrage für sich und für die EU. Beirat: www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Ministerium/Wissenschaftlicher-Beirat/Gutachten/2014-12-15-gutachten-medien.html