Pro

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Ausschlaggebend dafür, dass der Bund der alleinige zulässige Gesetzgeber ist, ist der hohe "Nichtzuschauer-Anteil". Dieser liegt bis Alter 35 bei 92%, bis 55 bei ~85%. Bei derart hohen Nichtnutzer-Anteilen ist das Beitrags-Konstrukt von "fiktiverm Nutzen" oder auch "Typisierung" nicht mehr anwendbar. Es ginge bis vielleicht 3 oder 10 % der Nichtnutzer. Umfassende Statistik, die die Bundeskompetenz der Gesetzgebung zweifelsfrei macht, ist die Studie von Reuters Institute, Oxford University, September 2019, Autorren Anne Schulz, David A. L. Levy, and Rasmus Kleis Nielsen (viertes und letztesPRO)

Quelle: Download: reutersinstitute.politics.ox.ac.uk/our-research/old-educated-and-politically-diverse-audience-public-service-news

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