Contra

Vad talar emot namninsamlingen?

selten dumme Begründung. Sehen Sie in der Quellenangabe nach, wer alle befreit ist von den Gebühren. Das widerlegt doch alle Ihre Aufzählungen. Wenn Sie Bafög beziehen sind sie auch befreit, genauso wie Asylbewerber, die alle Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Und wenn Sie behaupten, das Internet nicht zu nutzen, glaube ich Ihnen das nicht, weil auch WhatsApp Internet nutzt.

Källa: www.rundfunkbeitrag.de/e175/e218/Merkblatt_Befreiung_und_Ermaessigung.pdf

1.7

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