Eine generelle Streichung der Straßenausbaubeiträge hat nichts mit Gerechtigkeit, nichts mit Gemeinwohl und nichts mit Partizipation zu tun. Wohngebiete, deren verkehrliche Erschlies- sung allein für die Anwohner angelegt ist, müssen auf deren Kosten erschlossen werden. Also: Differenzierung der Verkehrs- flächen nach örtlichem und Durchgangsverkehr statt Mißbrauch der Steuern von Menschen, die nichts mit einem bestimmten Wohngebiet zu tun haben. Die Anwohner können durch Gestaltung sparen.
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