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Zensur im ZDF und Meinungsbildung durch M.Barth

Verstoß ggn Art. 5 Satz 1 Grundgesetzt: einseitige Meinungsbildung des ZDF: siehe rauswurf von e.Hermann. unabhängig davon, ob man Ihre Weltanschauung teilt oder nicht: Das GG satz: "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, [...] frei zu äußern und zu verbreiten [...]. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt." Das Beispiel mit Hermann beweist hier etwas anderes. Stattdessen erhält M. Barth und Co. Sendezeit von uns finanziert! Ich möchte dieses TV-Angebot bitte nicht bezahlen müssen.

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3.9

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