Wer lediglich Hilfe beim Treppensteigen (Tragestuhl oder Begleitung) benötigt oder nur liegend transportiert werden kann, ist keineswegs so "krank", dass er einer ständigen med. Betreuung und Aufsicht während einer Autofahrt bedarf. Weitaus sinnvoller ist, den Bereich des sog. "unqualifizierten Krankentransports" in das Rettungsdienstgesetz aufzunehmen und das Personal und die Fahrzeuge den entspr. Regelungen (Hygiene, Sicherheit/Chrashtests usw.) zu unterwerfen.
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