Kleine und langsame Fahrzeuge
Mit Fahrzeugen, die nicht auf die Autobahn dürfen (Fahrräder, Mofas, sonstige Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von unter 60 km/h) ist die Talsperre dann jetzt überhaupt nicht mehr legal erreichbar. (Ja, so ein Sperrschild gilt auch für Radfahrer, wenn keine entsprechende Ausnahme dran steht.)