Die nichtkommerzielle Nutzung ist eine der Definitionen eines öffentlichen Parks. Wenn man mit dem Yoga die erste kommerzielle Nutzung duldet kann man schwer den nächsten verbieten, dann darf auch der Würstchenverkäufer rein, der Eismann, der Verkäufer und das wars mit der Erholung der Bevölkerung. Wenn es nur um die Gesundheit geht, so bieten sie die Kurse doch kostenlos an! Oder mieten Sie sich wie jeder normale Gewerbetreibende auch eine Fläche.
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