Änderung Grünanlagensatzung zum Erhalt gesunder Bürger in Frankfurt am Main

Peticionario no público.
Petición a.
Stadtverwaltung (Amt 67), Magistratsdirektor des Grünflächenamt

2.648 Firmas

El peticionario no ha hecho una petición.

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  1. Iniciado 2018
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Fracasado

Pro

Argumentos a favor de la petición

Nuevo argumento a favor

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Hui - das wird schwer! Noch über 2000 Unterschriften in weniger als 2 Wochen. Anscheinend ist das doch kein Volksanliegen.

4.0

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Dann müsste meine Tagesmutter sich auch eine Genehmigung einholen, da sie die Grünfläche auch gewerblich nutzt. Finde das nicht okay.

Fuente: Eigene Meinung

0.7

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Contra

¿Cuáles son los argumentos en contra de la petición?

Nuevo argumento en contra

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Staats-Yoga?

ich möchte schon mal ankündigen, dass ich kommerzielle Drohnen- und RC-Autorennen in Grünanlagen anbieten werde.

4.6

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2 respuestas

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Hallo Frau Gerhardt wieso wenden sie sich nicht an die kommerziell zu nutzenden Sportanlagen in FFM und mieten diese fuer Ihre Kurse an ? Immerhin verdienen Sie mit diesen Kursen Ihr Geld, und durch die Belegung der Parks nehmen sie die Gruenflaechen in Anspruch die der Allgemeinheit zur Erholung dienen. Insofern, es gibt sicherlich Moeglichkeiten andere Lokalitaetn in Anspruch zu nehmen. Sei es die Obstbaumplantage auf dem Lohrberg oder die abgeernteten Aecker rund um Frankfurt Wer will, findet Loesungen, ganz sicher auch Sie

4.3

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Geschäftemacherei hat in den Parks nichts verloren!

In den Parks ist jede gewerbliche Tätigkeit untersagt. Weil der Zweck der, von der Allgemeinheit finanzierten, Parks eben nicht ist, einzelnen einen kostenlosen Raum zur Gewerbeausübung zu bieten. Wenn man als gewerbliche Yogalehrerin Yogastunden im Park abhält, dann ist das gewerblich und widerspricht der Satzung. Es ist wahnwitzig, da mit dem Umstand zu kommen, daß die Mitarbeiter des Grünflächenamtes bezahlt werden. Diese Petition dient rein persönlichen, wirtschaftlichen Interessen.

Fuente: Satzung: „ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 3 Abs. 4 Nr. 12 Waren oder Dienstleistungen jeglicher Art anbietet, diesbezügliche Rechtsgeschäfte in Grünanlagen abwickelt, die Grünanlage zur Gewerbeausübung nutzt oder durch gewerbliches Handeln von außen in die Grünanlage hineinwirkt.“

4.3

1 respuesta

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In einer Stadt mit grassierender Bodenspekulation wie Frankfurt sollte man wirklich keine Präzedenzfälle dafür schaffen, dass Gewerbe ohne zu zahlen auf öffentliche Flächen zugreifen darf. Sorry an die Yogis, aber ich versteh das.

4.3

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Für karitative/gemeinnützige (und natürlich private) Zwecke halte ich ein Verbot für nicht angebracht. Für gewerbliche Zwecke muss die Stadt unbedingt aktiv werden! Eine Kommerzialisierung des öffentlichen Raums muss verhindert werden, egal von wem und zu welchem Zweck. Und selbiges beobachte ich mit Interesse und großem Bedauern für den spirituellen Gedanken des Yogas, der immer mehr "mit einem exotischen Touch kommerzialisiert wird" und damit seinen Ursprung und die Essenz verliert. Sehr schade! Siehe Quelle, die zum Nachdenken und Reflektieren anregen soll.

Fuente: #whitepeopledoingyoga - www.pardonmyhindi.com/wpdy-statement/

4.2

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gewerblich, profit

Weil die Petition lügt: "Du hältst dich gerne im Grünen auf? Machst gerne Sport oder meditierst gerne im Park und das mit professioneller Anleitung? Nach dem neuen Grünflächengesetz ist das jetzt nicht mehr möglich." Denn, wer möchte, kann liebend gerne andere professionell anleiten, nur eben kostenlos!!! Aber dafür Geld abkassieren und selbst kostenlos öffenlich bezahlte und mit Steuermitteln unterhaltene Grünflächen zu nutzen geht gar nicht! Dann fordert, daß ihr Miete für die Nutzung bezahlen könnt, wie es bei gewerblichen Nutzungen von Räumen und Flächen üblich ist!!!

4.2

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Die Petition verdreht völlig die Tatsachen. Es handelt sich hier um gewerbliche Kurse mit der Absiht Gewinne zu erzielen und nicht um ehrenamtliche Angebote die allen kostenfrei zur Verfügung stehen. Es kann nicht sein, dass Anbieter Geld verdienen, für die Nutzung der öffentlichen Anlage aber nicht zahlen. Diese Kosten zahlt nämlich die Allgemeinheit. Wenn ich mich selbsständig mache, dann muss ich auch zusehen, wie ich den Betrieb meines Geschäfts sicher stellen kann. Kann ich mir keine Räume leisten, dann ist dass, so hart es sich anhört, eben Pech.

Fuente: meine Meinung

4.1

4 respuestas

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Die nichtkommerzielle Nutzung ist eine der Definitionen eines öffentlichen Parks. Wenn man mit dem Yoga die erste kommerzielle Nutzung duldet kann man schwer den nächsten verbieten, dann darf auch der Würstchenverkäufer rein, der Eismann, der Verkäufer und das wars mit der Erholung der Bevölkerung. Wenn es nur um die Gesundheit geht, so bieten sie die Kurse doch kostenlos an! Oder mieten Sie sich wie jeder normale Gewerbetreibende auch eine Fläche.

4.1

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Niemand will Ihnen das Recht streitig machen Sport an der frischen Luft zu praktizieren. Aber muss dies im öffentlichen Raum geschehen? Gründen Sie einen Verein und richten Sie ein Vereinsgelände ein, sicher kann man dafür sogar Fördermittel organisieren, sollte ein allgemeiner Nutzeneffekt nachweisbar sein. Andernfalls fordern sonst auch andere Sportler, die weite Wege auf sich nehmen müssen das gleiche Recht für sich ein, etwa die Golfer oder Sportschützen.

4.0

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Petition ist schlecht argumentiert! Vorab: ich mache seit langem mehrmals die Woche Yoga, und vorzugsweise outdoor. Es ist aber nicht in Ordnung, Parks und öffentliche Flächen für gewerbliche Zwecke zu "missbrauchen". Während andere Yogastudios Flächen anmieten möchte die Verfasserin den Vorteil nutzen, ohne Mietbebühr ein Gewerbe zu betreiben. Gleiches Recht für Alle bitte. Ferner (aus der Petition): "Auch Sie und Ihre Mitarbeiter des Grünflächenamt arbeiten nicht ehrenamtlich und haben die überteuerten Frankfurter Mieten zu zahlen." In Inhalt und Ton absolut befremdlich!

3.8

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Sehr fragwürdig...

Was ist falsch an diesen Satz: „Aber sportliche und meditative Gruppenaktivitäten, wo natürlich die Lehrer von ihren Schülern für ihren Unterricht angemessen bezahlt werden, zu verbieten, geht zu weit!“ Es geht mir eher Ihre fragwürdige Erwartungshaltung zu weit, Ihr Geschäft auf Kosten der Allgemeinheit ausüben zu wollen. Und wie hier schon richtig geschrieben wurde: wo und wie würde man denn die Grenze ziehen wollen, welche kommerzielle Nutzung erlaubt wird und welche nicht?

3.3

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