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Sanktionen sind verfassungswidrig

Beim Anspruch auf das Existenzminimum handelt es sich um ein Grundrecht, wörtlich vom BVerfG am 09.02.2010 so definiert. Die Umsetzung dieses Urteils wird verweigert. Begründung der Verfassungswidrigkeit von Sanktionen und Links zu weiteren Informationen siehe hier: <a href="http://energie-engelke.bplaced.net/e107_files/downloads/begr_verfasswidr_sankt.doc" rel="nofollow">energie-engelke.bplaced.net/e107_files/downloads/begr_verfasswidr_sankt.doc</a> (Falls Link nicht ausgeführt wird: Link insgesamt markieren und mit rechter Maustaste anklicken) Gruß Ulrich Engelke (DIE LINKE. KV Helmstedt)

Quelle:

4.4

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