Als Außenstehender kann man niemals darüber entscheiden, ob die Verwendung von Blaulicht und Martinshorn Verhältnismäßig ist... Wenn höchste Eile geboten ist, dann ist mit Blaulicht und Martinshorn zu fahren... Nachzulesen in § 38 StVo. Engagieren Sie sich selbst doch mal bei der Feuerwehr, oder einer anderen HiOrg... da mit Sie mal einen Einblick bekomme. Wenn Sie dann am Anfang vom Einsatz sagen “Hier geht's nicht um Menschenleben, oder Sachwerte zu erhalten“, dann lassen sie das Martinshorn aus und fahren gemütlich zum Einsatz..
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