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Straßenbeschilderung

Das Schild“315“erlaubt das Parken auf„Gehwegen“und zeigt an in welcher Form und Richtung das zusätzliche Parken gestattet ist. Dazu müsste sich, ein Gehweg im Anschluss an der linken Straßenseite in Fahrrichtung befinden.(das ist hier nicht der Fall und auch keine Wohnraumbebauung) ist linksseitig vorhanden.Die Straßenführung grenzt hier somit an ein befestigten Randstreifen/bzw. an einen Stützmauerwerk,die dann an einer Grünfläche/Park angrenzen.Dort wäre das Parkschild“314“mit dementsprechende Zusatzzeichen oder mit entsprechender Fahrbahnmarkierungen anzubringen.(Kein Knöllchen)

Quelle:

4.7

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