Contra

Was spricht gegen diese Initiative?

Der Arbeitgeber ist unverzüglich über die Arbeitsunfähigkeit zu informieren, d. h. ohne schuldhafte Verzögerung. Es reicht zunächst die Info, da die Postlaufzeit ohnehin hinzugerechnet werden müsste. Und ein Anruf, durch den Kranken selbst oder einen anderen, kann geregelt werden. Liegt man nach einem Unfall im KH und ist handlungsunfähig, liegt auch kein Verschulden vor, wenn die AU selbst am 10. Tag nicht vorliegt. Dazu gibt es genügend Rechtssprechungen über die Unwirksamkeit entsprechender Abmahnungen. Insofern unsinnige Petition.

zdroj :

0.0

rozpor

Zveřejněním mého příspěvku přijímám Podmínky použití a Zásady ochrany osobních údajů openPetition . Uvědomí se o urážkách, pomlouvacích a nepravdivých skutkových tvrzeních.

Pomozte posílit občanskou účast. Chceme, aby vaše obavy byly vyslyšeny a zůstaly nezávislé.

Povýšte nyní