Arbeitszeit der Beamten - Neufassung der Verordnung über die Arbeitszeit der Bundesbeamten

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
57.871 Unterstützende 57.871 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

57.871 Unterstützende 57.871 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Pro

Warum ist die Initiative unterstützenswert?

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Mit dem Veröffentlichen meines Beitrags akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von openPetition. Beleidigungen, Verleumdungen und unwahre Tatsachenbehauptungen werden zur Anzeige gebracht.

Da sich das Problem der Absenkung der Arbeitszeit für Beamte auf dem Verhandlungsweg offen-sichtlich nicht lösen lässt, ist die vorliegende Petition vollinhaltlich zu befürworten!

Mit der Verordnung über die Arbeitszeit der Beamten des Bundes am 01.03.2006 wurde die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit der Beamten auf 41 Stunden pro Woche angehoben und liegt damit zwei Stunden über der Arbeitszeit der Tarifbeschäftigten. In der Gesetzesbegründung wurde die Verlängerung der Arbeitszeit ohne adäquate Anpassung der Besoldung, mit der angespannten Lage des Bundeshaushalts gerechtfertigt. Diese Situation ist zwischenzeitlich, vor dem Hintergrund von vollen Kassen und Steuermehreinnahmen für den Bund in Rekordhöhe, nicht mehr hinnehmbar.

Quelle: Kirstin Löhn

4.0

0 Gegenargumente
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In der Öffentlichkeit wird ständig gleicher Lohn für gleiche Arbeit gefordert, unabhängig vom Geschlecht. Nichts anderes ist die Forderung der gleichen wöchentlichen Arbeitszeit von Beamten, die den gleichen Dienstposten bekleiden und die gleiche Arbeit leisten wie die Angestellten.

Quelle: Petra Schoen

3.6

3 Gegenargumente
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Contra

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Arbeitszeit der Beamten

Das es sich um ein klassiches Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verhältnis handelt, hat diese Petition eigentlich keine sachliche Basis, da die Betroffenen sehr einfach den AG wechseln können. Tritt dies verhäuft ein, wird der AG (Bund und Länder, sowie Kommunen) von sich aus - um attraktiv zu bleiben - seine Bedingungen von alleine anpassen. Darüber hinaus genießen Beamte bereits in vielen anderen Bereichen außerordentliche und unverhältnismäßige Vorteile, z.B. die Pension, die Gesundheitsversicherung, die Sicherheit des Arbeitsplatzes, etc. Eine Änderung ist also nicht notwendig.

Quelle:

0.6

1 Gegenargument
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