Für eine Ausbildung wird bereits jetzt eine befristete Aufenthaltsgenehmigung erteilt, wenn die Voraussetzungen vorliegen (geklärte Identität, Vorlage eines Passes). Eine Bleibeberechtigung im Giesskannenprinzip, nur weil jemand im Alten-oder Pflegeheim arbeitet, darf es nicht geben, dieses würde eine Einwanderung über Asyl vereinfachen. Bitte Asyl und Einwanderung strikt getrennt halten, wenn wir unsere Asylgesetze behalten möchten...
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