Region: Bayern

Aufenthaltsgenehmigung für Familienvater

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bayerische Landesregierung

437 Unterschriften

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

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  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Pro

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Contra

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Abschiebung

Aufenthalt erschlichen, muss abgeschoben werden. Frau mit Kindern kann ja mitgehen. Sonst versucht es jeder auf diese Masche

Quelle: Jochen

2.5

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Es geht nicht darum, was seine Kinder verdient haben, die können nun wirklich nichts dazu. Das berechtigt den Familienvater trotzdem nicht dazu zu betrügen. Er wusste genau, dass er als Ägypter kein Asyl bekommt und hat sich als Syrer ausgegeben, um den Asylstatus zu erschleichen. Das darf nicht geduldet werden und es muss als Konsequenz die Abschiebung erfolgen!

Quelle: Marita

1.7

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Aufenthaltsgenehmigung durch falsche Anhaben erschlichen.

1.7

3 Antworten

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Er hätte halt im Asylverfahren nicht betrügen sollen! Erst dadurch wurde er nicht abgeschoben und konnte hier eine Familie gründen. Dieser Betrug soll jetzt mit einem Bleiberecht (der Arme gibt sich ja reumütig) belohnt werden? Auf keinen Fall! Er kann von Ägypten aus ein Visum für eine Familienzusammenführung stellen, so wie jeder andere Drittstattenangehörige auch.

Quelle: Marita

1.3

1 Antwort

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