Zitat: "GG Artikel 2 (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden." (1) Trefft euch woanders. (2) Niemand sperrt euch weg oder tut euch Leid an. Wäre die Petition mit 70% weniger Tränen verfasst, könnte man sie sogar zeichnen.
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Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.
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