Kunstfreiheit, DSGVO
Die Behauptung, dass die DSGVO das Kunsturheberrecht ersetzt und deswegen z.B. große Menschenmengen nicht fotografiert werden dürfen, ist schlicht falsch. Die DSGVO erlaubt diese Ausnahmen und das Kunsturhebergesetzes in Deutschland gilt weiterhin. Außerdem kann durch eine Interessenabwägung auch in der. Siehe auch die Quelle eines Fachanwaltes, der dies genauer erläutert. https://www.golem.de/news/dsgvo-datenschutz-ist-die-neue-muelltrennung-1805-134566.html
Bron: www.rechtambild.de/2018/05/fotografieren-in-zeiten-der-dsgvo-grosse-panikmache-unangebracht/