Datenschutz

Pressefreiheit! Gegen EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für Fotografen, Kunst, Presse

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Europaparlament, Bundestag, Landtage
40.383 Unterstützende

Dialog abgeschlossen

40.383 Unterstützende

Dialog abgeschlossen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

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Mit dem Veröffentlichen meines Beitrags akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von openPetition. Beleidigungen, Verleumdungen und unwahre Tatsachenbehauptungen werden zur Anzeige gebracht.


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PR, Öffentlichkeitsarbeit, Medienarbeit

Auch für Presseabteilungen von Unternehmen ist das Thema wichtig: sowohl für die internen Medien als auch für die Pressearbeit (Pressemitteilungen inkl. Bilder). Das wäre eine große Einschränkung und würde die Arbeit erheblich erschweren.

Quelle:

3.3

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irgendwann können wir ja gar nichts mehr machen. Jeder postet und macht und tut - und plötzlich darf gar nichts mehr ohne Unterschrift oder Absicherung passieren. Und weil keiner mehr weiß was er darf und nicht machen wir nichts mehr. Wer kontrolliert das alles? Wer bezahlt das alles? Z.B Konzerte: die Vorstellung, dass alle Menschen die auf den Fotos sind mit Kästchen versehen werden - wo bleibt da die Stimmung. Und wie ist es dann mit den Überwachungskameras? Wo ist da der Datenschutz? Ehrlich gesagt, wäre ich dafür, dass die Politiker sich mal um die menschlichen Themen bemühen würden

Quelle:

3.0

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Freiheit, Pressefreiheit, Bürgerrechte, Datenschutz

Ich habe meine Petition beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages ebenfalls eingereicht. Ich sehe eine Gefährdung der Rechte auf freie Meinungsäusserung und Meinungsbildung im DSVGO in der vorgelegten Form. Es muss ein Ende haben, das Eurokraten fachbereichsfern nur Anwälten Arbeit geben anstatt dem mündigen Europäer Freiheiut zu gewähren. Überregulierung nur auf Bürgerebene und Nachsicht bei Konzernen muss ein Ende finden! Ich werde sobald ich endlich einen Link erhahlte diesen hier veröffentlichen.

Quelle: epetitionen.bundestag.de/

2.8

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Ein Presse-Künstler.Fotografen-Konglomerat versucht hier gerade profitablen Content mit Unterschriften von Privatpersonen zu ergattern

Viel perverser geht es eigentlich nimmer. Aber das ist exakt der Weg, den die EU im Rahmen einer optimierten Massennutzmenschhaltung für ihr zweibeiniges Eigentum so vorgesehen hat. Und sie macht kein Geheimnis daraus. Die Beendigung der persönlichen Freiheiten und die Überführung der Menschen in die grenzenlose systemische Ausbeutung, macht damit einen riesigen Schritt voran. Es ist eine ganz wesentliche Voraussetzung zur weiteren Entrechtung der Menschen, die interessanterweise genau mit dem Gegenteil gerechtfertigt wird, mit ihrem angeblichen Schutz. Viel zynischer hätten wir das hier bei q

Quelle: qpress.de/2018/05/16/eu-verbessert-taeterschutz-radikal-mit-der-dsgvo/

2.2

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Abmahnungen

Die Bundesländer haben versucht das Landespresserecht jeweils anzupassen. Herausgekommen sind Regelungen die in einigen Bundesländern freie Journalisten das Medienprivileg entzogen haben. Eigenverwendung des Materials wird nun doch ausgeschlossen. Ein in der Praxis nicht umsetzbares Gesetz.Die Landes- und Bundesregierungen haben ebenfalls nicht der missbräuchlichen Abmahnung Einhalt geboten. Ein Versagen auf ganzer Linie....

Quelle:

1.7

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Contra

Was spricht gegen diese Petition?

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Die Petition ist meiner Ansicht nach zu schwammig formuliert. Nicht die EU-Gesetzgebung ist hier das Problem, sondern der fehlende ausreichende Abgleich mit nationalem Recht. Hier ist die Bundesregierung gefordert, gemäß Art. 85 DGSVO für Rechtssicherheit für alle Betroffenen zu sorgen, was bisher offenbar weitgehend unterblieben ist. Das wäre eine realistische Forderung, die ich sofort unterstützen würde.

Quelle:

3.1

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Weg mit dem Schwachsinn

Die DSGVO ist nichts anderes als ein Maulkorb für die Berichterstattung. Diese soll nur noch linientreuen, von der Politik gewollten Berichterstattern vorbehalten sein. Warum dieser ganze Firlefanz, den kein Mensch braucht. Warum kann man nicht hingehen, dass bei Nutzung oder Anwesenheit bei irgendwelchen öffentlichen Veranstaltungen jeder sich automatisch mit der eventuellen Veröffentlichung einverstanden erklärt.

Quelle:

2.5

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Abmahnungen

Abmahnungen waren auch schon vor der DSGVO möglich. Außerdem ist es sowieso umstritten, ob Wettbewerber überhaupt nach der DSGVO abmahnen dürfen und selbst wenn – müssen diese natürlich sicher stellen, dass "ihr eigenes Haus" rein ist. Es stellt also auch ein Risiko für die Abmahner an, und Anwälte müssen immer einen Klienten haben. Eine Abmahnwelle ist also nicht wahrscheinlich und ist, nach bisherigen Erkenntnissen, auch nicht aufgetreten. Es gab lediglich ein paar vereinzelte Abmahnungen – die jetzt von Gerichten geprüft werden müssen, ob sie denn erlaubt sind.

Quelle: www.golem.de/news/dsgvo-datenschutz-ist-die-neue-muelltrennung-1805-134566.html

2.5

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Petition nicht korrekt, Klarstellung, Faktencheck, pro DSGVO

Die Petition ist inhaltlich nicht korrekt. Z.B. dürfen Privatpersonen Bilder -auch von Veranstaltungen- in den sozialen Medien veröffentlichen. Weiterhin ist die DSGVO ein Schritt in die richtige Richtung: Europaweit einheitliche Regelungen zum Schutz der Persönlichkeitsrechte zu etablieren. Warum auch sollten Unternehmen und Personen ohne meine Einwilligung mit meinen Daten und Bildern Geld verdienen dürfen? Weitere substanziellere Informationen gibt es hier: http://www.wiesbaden112.de/gastbeitrag-dsgvo-das-ende-der-fotografie-wohl-eher-nicht

Quelle:

2.3

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Österreich

Am Ende wird die Petition sehr polemisch: "Österreich hat am 20.04.2018 der DSVGO die Zähne gezogen und zeitgleich den Abmahnvereinen die Geschäftsgrundlage entzogen, da es keine Schadenersatzforderungen mehr zuässt[sic]" Erstens: Die "Abmahnvereine" hier sind entweder abgebildete Privatpersonen oder Datenschutz. Und zweitens ist es skandalös, hier Österreich als positives Beispiel hervorzuheben, bei der *die gesamte DSGVO* ausgehebelt wird, was nach den Verfassern der Petition ("Datenschutz ist überaus wichtig"), auch nicht das Ziel sein kann.

Quelle:

2.0

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Dsgvo, Kug

Die DSGVO ist eine Verordnung. Verordnungen sind Gesetzen untergeordnet. Es gibt in Deutschland Gesetze, die das Anfertigen von Bild- und Videomaterial ausdrücklich erlauben. Somit kann das KUG durchaus als Ausnahmeregelung nach Art. 85 DSGVO gelten. Selbst wenn nicht, gibt es nach Art. 6 DSGVO genügend Rechtfertigungstatbestände. Gut beschrieben in dem als Quelle benannten Artikel

Quelle: www.rechtambild.de/2018/05/fotografieren-in-zeiten-der-dsgvo-grosse-panikmache-unangebracht/

1.9

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"Pressefreiheit"....LOL? Was für einen verschwurbelten Blödsinn will uns der Petitionator hier vormachen !?

Es wäre doch vielleicht besser, Petitinator, Sie klärten sich ein mal auf, bevor Sie eine überschriftlich derart absurde Petition absetzen, die offenbar nur Ihnen und dem Säckel ihrer Medien-Presse-Künstler dient. Da kommt einem ja das Würgen hoch

Quelle: Absolut zutiefst beschämend, dass Sie überhaupt wagen, solch einen privatpersonenverhöhnenden Schmutz überhaupt abzusetzen

1.5

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Unterschreiben Sie bitte zahlreich, liebe Privatpersonen

Hier will Sie gerade das exklusiv profitgesteuerte, notleidende PressefreiheitsKünstlerFotografen-Gehäuf animieren, ungehindert Aufnahmen von Ihnen machen zu dürfen, während SIE unter DSGVO illegal in die Röhre gucken und ausgeweidet werden. Sehr schön vom Petitionator eingefädeltes Szenario

Quelle: qpress.de/2018/05/16/eu-verbessert-taeterschutz-radikal-mit-der-dsgvo/

1.4

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Mit Pressefreiheit unter Merkel-Junta hausieren zu wollen, ist schon mal alternativlos konfus

Der völlig geistesverdreht dahergeschwurbelte "Pressefreiheits-Künstler-Fotografen-Text" zeugt nicht gerade von vertretbarer RATIO, außer, dass sich hier ein perfide zusammenverschwurbeltes Konglomerat profitabel geile Sonderrechte gegenüber zu unterdrückenden Privatpersonen ERGAUNERN will. Ob wir gegenüber DEM KLIENTEL evtl DAS KOTZEN bekommen !!?

Quelle: qpress.de/2018/05/16/eu-verbessert-taeterschutz-radikal-mit-der-dsgvo/

1.3

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Bußgelder

Die Angst vor hohen Bußgeldern ist unbegründet, denn diese ist natürlich eine Maximalgrenze. Die Behörden werden dies in den seltensten Fällen ausreizen. Zitat Golem: "Es gehört daher zu den aktuell kursierenden Mythen um die Verordnung, dass nun plötzlich die Datenschutzbehörden bundesweit ausschwärmen werden" Auch haben sich viele Behörden dazu geäußert, dass zunächst auch erst einmal Tipps gegeben werden und hier eben nicht mit der "Keule auf Spatzen" gegangen wird.

Quelle: www.golem.de/news/dsgvo-datenschutz-ist-die-neue-muelltrennung-1805-134566.html

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Kunstfreiheit, DSGVO

Die Behauptung, dass die DSGVO das Kunsturheberrecht ersetzt und deswegen z.B. große Menschenmengen nicht fotografiert werden dürfen, ist schlicht falsch. Die DSGVO erlaubt diese Ausnahmen und das Kunsturhebergesetzes in Deutschland gilt weiterhin. Außerdem kann durch eine Interessenabwägung auch in der. Siehe auch die Quelle eines Fachanwaltes, der dies genauer erläutert. https://www.golem.de/news/dsgvo-datenschutz-ist-die-neue-muelltrennung-1805-134566.html

Quelle: www.rechtambild.de/2018/05/fotografieren-in-zeiten-der-dsgvo-grosse-panikmache-unangebracht/

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