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Abmahnungen

Abmahnungen waren auch schon vor der DSGVO möglich. Außerdem ist es sowieso umstritten, ob Wettbewerber überhaupt nach der DSGVO abmahnen dürfen und selbst wenn – müssen diese natürlich sicher stellen, dass "ihr eigenes Haus" rein ist. Es stellt also auch ein Risiko für die Abmahner an, und Anwälte müssen immer einen Klienten haben. Eine Abmahnwelle ist also nicht wahrscheinlich und ist, nach bisherigen Erkenntnissen, auch nicht aufgetreten. Es gab lediglich ein paar vereinzelte Abmahnungen – die jetzt von Gerichten geprüft werden müssen, ob sie denn erlaubt sind.

Source: www.golem.de/news/dsgvo-datenschutz-ist-die-neue-muelltrennung-1805-134566.html

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