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Entnahmepflicht

Damit wird auch der gesetzliche Widerspruch zwischen Entnahmepflicht und Wels-/Aalangeln aufgehoben. Denn geht mir Nachts eine Brase an den Hacken (die fressen ja alles) bin ich einerseits verpflichtet sie mitzunehmen, bin aber bei möglichen Kontrolle in Erklärungsnot. Denn die Köder die gesetzlich als Wels-/Aalköder gelten sind in keinem Gesetz definiert, abgesehen davon dass die Fisch Anaphabete sind.

Quelle:

3.8

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