Lärmbelästigung
Die Lärmbelästigung darf kein Argument für das bestehen des Nachtangelverbots dastellen. Angler sind, wie jeder andere an das Landes-Immissionsschutzgesetzen welches die Nachtruhe definiert zu halten. Tut er dies nicht und Anwohner fühlen sich dadurch belästigt können sie sich dagegen wehren. Zudem weiß doch jedes Kind, dass man beim Angeln ruhig sein soll/muss. Eine Lärmbelästigung ist damit ausgeschlossen.
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