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Seine Religion frei ausleben zu dürfen, gehört zu den Artikeln im Grundgesetz, die der Klausel unterliegen, nicht verändert oder außer Kraft gesetzt werden zu dürfen. Soweit ich weiss, gehört das Neutralitätsgebot nicht dazu. Insofern ist es mir unverständlich, wenn jemand das Neutraliätsgesetz höher als besagtes Grundrecht wertet und sich dabei zum Grundgesetz bekennt. Artikel 1: (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

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1.3

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