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Tempo 30 Zone nicht für Landstraße

Eine Gemeinde ordnete für eine Landesstraße eine Tempo-3-Zone an, was einer Straßennutzerin gar nicht gefiel. Sie fühlte sich durch diese Geschw.-Beschränkung tagtäglich beeinträchtigt und erhob gegen diese Anordnung im Wege des Eilrechtsschutzes Klage. Ihre Klage hatte auch Erfolg. Bei der besagten Straße handelt es sich um eine Landesstraße. Die StVO verbietet es aber Tempo 30 Zonen auf Landesstraßen als Straßen des überörtlichen Verkehrs zu erstrecken. Die Gemeinde. wurde daher verpflichtet, die Tempo -30 Zone wieder aufzuheben. S. Wanke

Source: Verwaltungsgericht Koblenz, Az. 5 L 615/14.KO

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