Aufhebung Tempo 30 innerorts Bodenseekreis

Petiționarul nu este public
Petiția este adresată către
Regierungspräsident Klaus Tappeser, Regierungspräsidium Tübingen

8.966 Semnături

Petiția este respinsă.

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  1. Început 2017
  2. Colecția a fost finalizată
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. Terminat

Petiția este adresată către: Regierungspräsident Klaus Tappeser, Regierungspräsidium Tübingen

Aufhebung Tempo 30 auf Durchgangsstraßen, Bundesstraßen innerorts im Bodenseekreis wie Hagnau, Markdorf, Friedrichshafen, Bermatingen, Frickingen-Altheim, Heiligenberg, Tettnang, Kressbronn-Gohren, Stetten

motive

Aus Lärmschutzgründen werden im Bodenseekreis vermehrt 50 km/h innerorts auf Bundes- und Hauptdurchgangsstraßen auf 30 km/h reduziert. Um die Einnahmen des Landkreises Bodensee zu maximieren wurden jetzt 8 neue Blitzeranlagen installiert. Die Einnahmen 2016 betrugen 2,8 Millionen Euro. Für Straßen des überörtlichen Verkehrs ist innerorts die Regelgeschwindigkeit auf 50km/h festgelegt. Anliegern dieser Straßen ist wegen der entsprechenden Verkehrsbedeutung mehr Verkehrslärm zuzumuten als Anliegern reiner Wohngebiete. Dennoch stellen die Behörden den Lärmschutz der Anwohner über die Leichtigkeit des Verkehrs und den Verkehrsfluss. Von Baumaßnahmen zur Reduktion der Geschwindigkeit aber auch zur Reduzierung des Lärms, (z.B. Flüsterasphalt, Fahrbahnteiler, Kreisverkehr etc.) wird kaum Gebrauch gemacht. Die Forderung lautet Aufhebung der 30 km/h und Rückkehr zu 50 km/h .

Pressemedien (Südkurier, Schwäbische Zeitung, Süddeutsche Zeitung, Bild, Spiegel) wurden über die laufende Petition unterrichtet. Des weiteren Wahlkreisabgeordnete, CDU-Fraktion Landtag Baden-Württemberg

http://www.schwaebische.de/region_artikel,-Sigmaringer-kaempft-gegen-Tempo-30-_arid,10621227_toid,482.html

https://www.facebook.com/Aufhebung-Tempo-30-innerorts-Bodenseekreis-1848339868788041/

Zuschriften zur Unterstützung der Petition können auch an den Petitionssprecher Siegfried Wanke, Weidenweg 18/1 , 72488 Sigmaringen-Laiz erfolgen. Der Text sollte lauten: Ich unterstütze die Petition mit meiner Unterschrift: Aufhebung Tempo 30 innerorts Bodenseekreis.( Bitte Name, Vorname, Straße, PLZ Wohnort, Datum, Unterschrift).. (Die Daten werden ausschließlich zum Zwecke dieser Petition verwendet. Die Angabe einer E-Mail-Adresse ist freiwillig). Hinweis: Eintragung nur persönlich und handschriftlich. Nur einmal (entweder online oder handschriftlich) unterschrieben.

Beiliegender Entwurf des Petitionstextes wird allen Befürwortern zur Kenntnis gebracht. Änderungswünsche und Ergänzungen werden gerne per E-Mail angenommen.

https://onedrive.live.com/view.aspx?resid=3A8E53B996234947!18797&ithint=file%2cdocx&app=Word&authkey=!AB4EzkFz6RQ4OhA

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Informații privind petiția

Petiția a fost inițiată: 10.02.2017
Colecția se termină: 10.08.2017
Regiune: Regiunea administrativă Tübingen
categorie: Trafic și transport

știri

  • Der Verfassungsgerichtshof im Saarland hat in einem Bußgeldverfahren die Verwertbarkeit einer Blitzermessung mit dem Gerät Traffistar S 350 verneint. Mit diesem Gerät wird auch im Bodenseekreis an 9 Blitzmessstellen gemessen, die Messdaten werden bei dem Gerät jedoch nicht gespeichert. Gutachter können die Messdaten aber im Nachhinein nicht mehr überprüfen. Das Urteil hat vorerst nur für das Saarland Gültigkeit. Beim Verfassungsgerichtshof Stuttgart ist für Baden-Württemberg ebenfalls ein Verfahren anhängig. Während Bußgeldstellen in Nachbarkreisen ihre Anlagen mit diesem Messtyp außer Betrieb nehmen und erst mal abwarten, blitzt es im Bodenseekreis weiter.

    Betroffene Autofahrer die einen Bußgeldbescheid erhalten und diesen gerichtlich überprüfen lassen wollen, sollten bei einer Messung mit diesem Gerätetyp S 350 eventuell Hilfe eines Fachanwaltes für Verkehrsrecht in Anspruch nehmen. Übrigens wurde in der Petitionssache -Aufhebung Tempo 30, innerorts Bodenseekreis- die beiden ablehnenden Beschlüsse des Petitionsausschusses Landtag Baden-Württemberg den zuständigen Gerichten (AG Überlingen, LG Konstanz und VG Sigmaringen) zur Kenntnisnahme übersandt.
  • Liebe Mitstreiter.
    Leider wurde auch die 2. Petition zur Aufhebung Tempo 30 innerorts negativ beschieden. Dem Gesundheitsschutz der Anwohner wurde der Vorrang vor dem Verkehrsfluss eingeräumt.
    Außerdem sah der Petitionsausschuss kein Ermessensfehler bei der Verwendung von Lärmaktionsplänen die nicht innerhalb einer 5-Jahresfrist geprüft und fortgeschrieben wurden. Der Lärmaktionsplan von Hagnau wurde letztmalig 2011 geprüft. Die Lärmpegelmessungen stammen aus dem Jahr 2008.
    Der 4-seitige Petitionsbeschluss ist unter der Landtagsdrucksache 16/5922 abgedruckt.

    Betroffene Autofahrer können selbst eine Petition einreichen oder gerichtlich gegen den Bußgeldbescheid vorgehen. Auch eine verwaltungsgerichtliche Überprüfung st möglich.

    Als Petitionssprecher bedanke ich mich bei Euch Patenten für das rege Interesse und Eure Beiträge. Auf meiner Facebookseite (Siegfried Wanke) werden von mir weitere Beiträge zu Verkehr, Tierschutz oder Migration eingestellt.

    mit freundlichen Grüßen

    Siegfried Wanke
    -Petitionssprecher-
  • Liebe Mitstreiter.

    Das Land Baden-Württembergverzichtet auf die Revision gegen das Urteil des VGH zum Lärmaktionsplan der Gemeinde Uhldingen-Mühlhofen (siehe Presseartikel vom 4.9.2018). Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen wie beispielsweise Geschwindigkeitsbeschränkungen werden zu Gunsten von Städten und Gemeinden erleichtert. Hierdurch werden ca. 250 000 Straßenlärmbetroffene noch effektiver geschützt. So sind künftig Geschwindigkeitsbeschränkungen auch bei niedrigeren Lärmpegeln > 70 db/A tags und 60 db/A zulässig. Städte und Gemeinden stellen künftig die LAP auf, Fachbehörden setzen sie um. Das MVI Baden-Württemberg appelliert nun an die Gemeinden, das gestärkte Instrument der Lärmaktionsplanung vermehrt und engagiert zu nutzen. Nach dem Dieselfahrverbot ist dies eine weitere schallende Ohrfeige für die Autofahrer. Denn dieses VGH Urteil ermöglicht nun durch die Hintertür flächendeckend Tempo 30, auch auf Hauptverkehrsstraßen innerorts in ganz Baden-Württemberg einzuführen. Autofahrer müssen sich demnach in naher Zukunft auch auf weitere kommunale 30er-Beschränkungen auch außerhalb des Bodenseekreises einstellen. Clevere Autofahrer, die eine Blitzer-App über ihr Handy nutzen (z.B. Blitzer.de) umgehen die Beschränkungen auf ihre Weise.

    mit freundlichen Grüßen

    S.Wanke

    -Petitionssprecher-

40 km/h wäre die ideale Geschwindigkeit! am leisesten fährt ein Pkw bei 40-45 km/h. Mehr Lärm entsteht, wenn der Fahrer herunterschalten muss und der Motor hochtouriger läuft. Bei 40 km/h Begrenzung bräuchten sich Autofahrer innerorts (z.B. Meckenbeuren) die wechselnden und mit Blitzern überwachten Geschwindigkeitsbereiche (30-50 km/h) nicht mehr ins Gedächtnis einprägen, denn es gilt 40. .

Nach Einführung von Tempo 30 plus Blitzer in Markdorf wurde ein hochbetroffener Anwohner mit den Worten zitiert, das sei ein Unterschied "wie Tag und Nacht". Die Lärmentlastung kann jeder deutlich wahrnehmen, der an der Straße entlanggeht. Beim Thema Abgas hängt es wohl vom Einzelfall ab, ob sich eine leichte Mehr- oder Minderbelastung ergibt. Die Änderungen sind jedoch nur gering. Ich finde es merkwürdig, dass man die künstlichen Argumente, es gäbe ja gar keine Lärmentlastung, so aufbauscht - wo doch der Anlass war, dass man selbst geblitzt wurde...

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