Region: Freistaat Bayern

Ausstellung einer bayerischen Staatsangehörigkeitsurkunde gemäß Artikel 6 der bayerischen Verfassung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr 80524 München

44 Unterschriften

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

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Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

Neues Pro Argument

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Heimatrecht ist ein Zeichen der Integration

In Zeiten der Integrationsdebatte ist der ideele Wert einer Tradition, wie einer Urkunde des Heimatrechts für Bayern und Zugezogene unbezahlbar! Ohne Definition muss das Recht Zugezogener dem der Bayern immer noch per Urteil angeglichen/differenziert werden. (s. Quelle) Die BV schafft zu dunkler Stunde 1946 klare Position und Wegweisung, sie wird mit hoher Wahlbeteiligung angenommen. Sie ist aktuell und für geltendes Landesrecht Grundlage, besonders für Grundrechte, und regionale/kommunale Zuständigkeit. Art. 8 BV sieht die Gleichbehandlung aller Deutscher oder in Folge EU - Bürger vor.

Quelle: Gerichtsurteil: Sozialwohnungen jetzt auch für Zugezogene - Merkur.de/Lokales/Muenchen 14.03.16 17:49

2.5

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Aufgrund Artikel 16 des Grundgesetzes: (1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird. bin ich dafür. Ansonsten können wir den Bayern, wenn sie gegen die restliche Bevölkerung agieren, ihre deutsche Staatsbürgerschaft nicht entziehen.

Quelle: Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

0.0

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Contra

Was spricht gegen diese Petition?

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