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Geschlossene Golfplätze

Der Ausnahmezustand rechtfertigt in der aktuellen Situation ausschließlich Maßnamen die dem Infektionsschutz dienen. Ausserdem müssen die Maßnamen verhältnismäßig sein. Supermärkte, Baumärkte, öffentliche Verkehrsmittel, Geschäfte, Frisöre stellen ein wesentlich höheres Risiko dar als ein ca. 90 Hektar großer Golfplatz auf dem sich im Freien ca. 90 Personen befinden. 1 Hektar also pro Person ! Von Verhältnismäßigkeit kann da wohl nicht die Rede sein. Jetzt wird bereits von Gastronomie, Kirchen und Fußball gesprochen und die Golfplätze bleiben zu, das ist an Absurdität nicht zu überbieten. Söd

Source: Keine

2.0

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