Berücksichtigung von Höhenunterschieden in der Schülerfahrkostenverordnung jetzt!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Frau Gödecke, Präsidentin des Landtags NRW

300 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

300 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

Neues Pro Argument

Mit dem Veröffentlichen meines Beitrags akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von openPetition. Beleidigungen, Verleumdungen und unwahre Tatsachenbehauptungen werden zur Anzeige gebracht.

Es geht hier darum, eine Gesetzesänderung dahingehend zu erwirken, dass Höhenunterschiede in der Schülerfahrkostenverordnung zu Gunsten der Schüler in Höhenlagen berücksichtigt werden. Das OVG Münster stützt sich bei dem Urteil auf den derzeitigen Status Quo der Schülerfahrkostenverordnung. Durch die Petition soll der derzeitige Status Quo der Verordnung geändert werden. Es wird nicht gegen geltendes Recht verstoßen sondern versucht, eine neue Rechtsgrundlage zu erwirken.

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Die Schwelle von 3,5 km wurde einst gesetzt, weil ein längerer Fußweg für Sek I nicht zumutbar ist. Leider wurde die Topographie nicht berücksichtigt, sodass es hier ein klares Ungleichgewicht zu Lasten der Höhenlagen gibt. Dieses muss korrigiert werden. Nichts zu tun, um Zuschüsse oder andere finanzielle Leistungen einer Stadt nicht zu gefährden, wäre der falsche Weg. Hier geht es auch um die Frage der Prioritäten, d.h. wo wird investiert/bezuschusst und wo nicht. Das Wohl der Kinder sollte in der Prioritätenliste ganz oben stehen. Hier hat das Land nun die Chance, ein Zeichen zu setzen.

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Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Neues Contra Argument

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Bewegung

Hat mal jemand daran gedacht, dass die Kinder sich ohnehin kaum noch bewegen? Und hat mal jemand die alten Obermarsberger gefragt, wie sie zur Schule gekommen sind? Im übrigen können die Eltern ihre übergewichtigen Sprösslinge ja zur Schule fahren, wie zur Musikschule, zu Freunden und zum "Sport". Es muss ja nicht alles die Allgemeinheit zahlen, oder?

4.0

1 Antwort

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Seit`s ihr deppert?!?!?! Am besten die ganzen Zuschüsse abschaffen. Dann freut ihr euch, dass die Schule umsonst ist;)

3.3

3 Antworten

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Laut eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts Münster werde durch Steigung oder Gefälle kein Schulweg in NRW besonders gefährlich oder ungeeignet. Somit verstößt die Petition gegen geltendes Recht!!!!

2.0

1 Antwort

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