Besuchsrecht für werdende Väter & Elternteile

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

7.898 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

7.898 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 22.01.2021
  4. Dialog
  5. Beendet

Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

Neues Pro Argument

Mit dem Veröffentlichen meines Beitrags akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von openPetition. Beleidigungen, Verleumdungen und unwahre Tatsachenbehauptungen werden zur Anzeige gebracht.

In der Regel keine 1:1 Betreuung durch Hebammen möglich, Frau würde unter Umständen stundenlang alleine im Kreißsaal liegen

4.7

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Schwangere und Partner werden nach den Experten-Mediziner der Charité Berlin (Prof. Dorsten) de facto als "eine Person" gezählt, denn wenn Frau es hat, hat es Partner ebenso

4.6

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Den Verbot der Partner richtet sich gegen geltendes Recht und gegen die derzeitig gültigen Empfehlungen der WHO und diverser gynäkologischen Vereinigungen

4.6

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Einfach Schutzmaßnahmen können dem Partner Problemlos ermöglichen dabei zu sein, es sind keine schwerkranken, frisch operierten etc. in dem Kreißsaal anwesend

4.6

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Man vermeidet einen zusätzlichen seelischen, psychischen und physischen Schaden bei den gebärenden Frauen, denn jede Frau ist individuell und steckt eine Geburt anders weg!

4.6

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Vater-Kind-Bindung

Nicht nur für die Unterstützung der werdenden Mutter, sondern auch für die Bindung des Vaters zum Kind ist es entscheidend, dass er dabei ist und gleich nach der Geburt Kontakt (auch körperlich) zum Neugeborenen aufnehmen kann.

4.5

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Der Partner kann unterstützend helfen und ist kein Fremder, die wahllos derzeit für freiwilligen Dienst in Krankenhäusern etc. rangezogen werden

4.5

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Der Frau beistehen und sie nicht blindlinks als gebärende Maschine alleine lassen

4.2

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Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Neues Contra Argument

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Keine Ausnahmen

Entbindende, Schwerkranke, Menschen vor und nach Operationen und viele andere haben den berechtigten Wunsch, dass Partner oder Angehörige ihnen während eines Krankenhausaufenthalts beistehen. Dieser Wunsch ist gleichermaßen nachvollziehbar und gilt nicht exklusiv für Entbindende. Daher sollten die Regeln in Situationen wie aktuell für alle gleich angesehen und behandelt werden. Und aktuell gilt es vordringlich Patienten und Personal unbedingt und maximal zu schützen. Daher keine Ausnahme für Entbindende.

1.0

3 Antworten

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Ernst der Lage nicht begriffen

Anliegen dieser Petition zwar nachvollziehbar, angesichts der derzeitigen Lage aber naiv. Besuchsverbot gründet nicht nur in mögl. Gefährdung einzelner Personen(Mutter/Kind),sondern in möglicher Gefährdung aller Patienten/Personals. Auch ein negativ getesteter Partner kann durch Schmierinfektion Covid ins Krankenhaus tragen. Angesichts eingeschränkten Vorrats an Desinfektionsmitteln/Schutzkleidung (Lieferengpässe wegen globaler Lage) und belasteten Personals sind solche drastischen Maßnahmen leider notwendig, auch, um eine virusbedingte Schließung des Krankenhauses vorzubeugen.

Quelle: www.deutschlandfunk.de/krankenhaeuser-in-deutschland-wir-fahren-mit-vollgas-auf.694.de.html?dram:article_id=473015; www.spiegel.de/gesundheit/corona-welle-trifft-deutschlands-kliniken-laesst-sich-ein-kollaps-noch-abwenden-a-00000000-0002-0001-0000-000170114559

1.0

1 Antwort

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