Kein Visum ohne Rückkehrgarantie. Bei fehlender finanzieller Kraft des Sohnes für §66-Erklärung ist die Ablehnung zwingend, um Staatshaushalt zu schützen. Die Lösung ist nicht die Einreise der 90-Jährigen mit unkalkulierbarem Pflege-Risiko, sondern der Besuch des Sohnes in der Türkei. Dieser hat keine Visum-Hürden, garantiert die Rückkehr und belastet keine Solidargemeinschaft. Forderung nach Visum ohne Gegenleistung ist unzulässige Kostenverlagerung.
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