LOD
Die Schichtdienstverrichtung ist eine Tätigkeit, die m. E. auch unter den eigenen Kollegen eine größere Anerkennung und Unterstützung verdient. Auch die fordernden Gewerkschaften vergessen, dass die Tätigkeit zu ungünstigen Zeiten nicht unbedingt morgens nach 6 h endet: Beamte nehmen gg. Ende des 10-stündigen ND an einem Dienstagmorgen gg. 5 h einen Einbruchstäter fest, so bleiben die Koll. bis gg. 10 h schreibender Weise im Dienst. Der LOD endet bereits gegen 6 h. Also arbeiten die Koll. zw. 6 h und 10 h ohne Zusatzvergütung. Der Täter jedoch ist bereits schon gg. 8 h wieder frei! TOLL oder?
Quelle: Walter Wirtika