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HessKiföG lässt grüßen...

Die Festlegung der Betreuungszeit auf fünf und sieben Stunden täglich wird die Erzieher-Kind-Relation deutlich verschlechtern. Bei diesen Zeiten gelten laut KiföG Hessen besonders ungünstige Betreuungsmittelwerte. Dadurch erfolgt bei täglich fünf Stunden (25 Std/Woche) eine Kürzung der Personalstunden um 10 Prozent und bei sieben Stunden (35 Std/Woche) eine Kürzung um 14,3 Prozent. Und zwar zusätzlich zu den ohnehin beabsichtigten Kürzungen aufgrund der Einschränkung der Öffnungszeiten. Die Politiker nutzen einen Mangel des KiföG bewusst aus, um sachwidrig Personalstunden zu reduzieren.

Izvor: udo-brechtel.de/kifoeg

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