Den Spieß rumdrehen
ich würde die Petition anders herum formulieren, damit sie Wirkung haben kann - es geht nicht darum, das Betreuungsgeld, das ohnehin zu gering ausföällt, wieder einzuführen, sondern die ebenfalls unzulässige Hilfe für Kinderbetreuungsplätze ebenfalls abzuschaffen. Dann fallen Subventionen von 1500 Euro pro Platz weg. Das wäre doch nett, wenn das BVerfG in seiner Logik gefangen würde und diese Subvention als unzulässig erklären müsste. um die dann auf Länderebene beizubehalten, müsste ggf. ebenfalls auf Länderebene dann das Betreuungsgeld und damit das Wahlrecht eingeführt werden.
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