Betreuungsgeld und Erziehungsfreiheit wiedereinführen!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

622 Unterschriften

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

622 Unterschriften

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

Neues Pro Argument

Mit dem Veröffentlichen meines Beitrags akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von openPetition. Beleidigungen, Verleumdungen und unwahre Tatsachenbehauptungen werden zur Anzeige gebracht.

Den Spieß rumdrehen

ich würde die Petition anders herum formulieren, damit sie Wirkung haben kann - es geht nicht darum, das Betreuungsgeld, das ohnehin zu gering ausföällt, wieder einzuführen, sondern die ebenfalls unzulässige Hilfe für Kinderbetreuungsplätze ebenfalls abzuschaffen. Dann fallen Subventionen von 1500 Euro pro Platz weg. Das wäre doch nett, wenn das BVerfG in seiner Logik gefangen würde und diese Subvention als unzulässig erklären müsste. um die dann auf Länderebene beizubehalten, müsste ggf. ebenfalls auf Länderebene dann das Betreuungsgeld und damit das Wahlrecht eingeführt werden.

3.8

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Das Betreuungsgeld gibt vielen Familien die Möglichkeit, ihr Kind im frühen Alter von 1 - 3 Jahren selber betreuen zu können.

2.5

1 Antwort

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bindung

Wissenschaftliche Erkenntnisse Zeigen, dass eine fremdbetreuung nicht den zukünftigen gesellschaftlichen Wert hat wie die gesunden Menschenseelen von Kindern, die durch Zuhause betreute Kinder erftstehen. Betreuungsgeld kostet den staat weniger als ein Kitaplatz und ist füru die Zukunft unserer Gesellschaft dringend notwendig.

Quelle: u.a. Bindungstgeoretikern nach bowlby und Jesper juul "wem gehören unsere Kinder"

0.0

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Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Neues Contra Argument

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In der Sache sicher bedenkenswert. In Bayern steht die Wiedereinführung allerdings ohnehin auf dem Programm, in den anderen Ländern hat sie keine Chance.

2.5

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1. Mehrheit lehnt das Betreuungsgeld ohnehin ab. 2. Bund ist nicht zuständig (siehe Urteil des BVerfG), da nützt es also auch nichts, die Petition an den Bundestag zu richten. Wenn Sie das in Ihrem Bundesland wollen, dann müssen Sie eine solche Petition an die Landesregierung richten und hoffen, dass Sie CSU-geführt ist ;)

Quelle: <a style="color:#9d0d15;text-decoration: underline;" href="http://www.zeit.de/gesellschaft/schule/2015-08/bildungsbarometer-2015-schulen/seite-2" rel="nofollow">www.zeit.de/gesellschaft/schule/2015-08/bildungsbarometer-2015-schulen/seite-2</a> (siehe letzter Absatz)

2.5

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