Betreuungsrecht - Konkretisierung des Berufsbildes für Präsenzkräfte in der Betreuung von Menschen mit Demenz

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

163 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

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Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2011
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

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In den Betreuungskräfte-Richtlinien vom 29.12-2014 heißt es in § 2 Abs. 4: "Zusätzliche Betreuungskräfte dürfen nicht regelmäßig in grundpflegerische sowie hauswirtschaftliche Tätigkeiten eingebunden werden. Maßnahmen der Behandlungspflege bleiben ausschließlich dafür qualifizierten Pflegekräften vorbehalten." Außerdem beschreibt der § 2 Abs. 2 die Aufgaben im Sinne der Petition. Es ist also bereits rechtlich geregelt.

Quelle: Richtlinien nach § 87b Abs. 3 SGB XI zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen (Betreuungskräfte-Rl)

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