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Wer hat die Beweislast?

Es ist hinlänglich bekannt, dass gegen Ende der Nazi-Zeit Massenhaft Dokumente vernichtet worden sind, auf denen das Hakenkreuzsymbol vorhanden war. Sollte es also eine Baugenehmigung aus der Zeit zwischen 1933 und 1945 gegeben haben, so ist es durchaus denkbar, dass dieses Dokument vernichtet worden ist. In diesem Falle: "In dubio pro rheo"

Quelle:

3.3

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