Man muss das Baurecht nicht ändern. Man kann einen Zusatz machen, wonach bestimme Häuser Bestandschutz haben. Die Kriterien kann man sehr eng fassen. Frau Liedke sollte der Maßstab sein, für die Mindestkriterien. Wenn man Menschen in Not bringt, die an Ihrer Situation schuldlos sind, dann ist das nicht nur unmenschlich, sondern Paragraphenreiterei. Denn der Paragraph wurde nicht dazu geschaffen, Menschen Unrecht anzutun, sondern Bausünden zu verhindern. Von Verhindererung kann hier keine Rede mehr sein. Man beseitigt kein Unrecht, indem man neues schafft.
Quelle: