Nach der Abschiebung hat Bivsi erstmal eine Einreisesperre von 30 Monaten. Wenn Sie Bivsi dann gern in Deutschland haben möchten, brauchen Sie nur eine Verpflichtungserklärung gemäß § 68 Aufenthaltsgesetz abzugeben. Mit dieser Erklärung erhält Bivsi ein Visum und kann einreisen. Sie hält sich dann aber nicht auf Staatskosten hier auf, sondern auf Ihre Kosten. Aber das wollen Sie sicherlich auch nicht.
burim : www.auswaertiges-amt.de/DE/Infoservice/FAQ/VisumFuerD/13-Verpflichtungserklaerung.html?nn=350374