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Bei hier eboren und ununterbrochen aufgewachsen Persone sollte zwingend dauerhafter Aufenthalt (besser gleich direkt dt. Staatsbürgerschaft) ermöglicht werden - ab 5 Jahren Aufenthalt zum Beispiel. Anders wäre es unmenschlich (und Deutschland will sich doch sonst als Land präsentiern in dem Menschenrechte groß geschrieben werden). Das Mädchen nimmt von Geburt an die dt. Sprache und Kultur an und hat keinen Bezug zum Herkunftsland der Eltern. Kann auch nix für falsche Angaben der Eltern. Entweder: Schnell abschieben. Oder: Ab 5 Jahre ununterbrochenem Aufenthalt bei hier Geborenen: Einbürgern.

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3.4

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