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Bivsis Abschiebung ist NICHT rechtskonform !

Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention besagt, dass, wenn Ausländer hier in Deutschland groß werden, hier geboren sind, dann sind sie auch wie Inländer zu behandeln und genießen einen hohen Schutz ! Aus diesem Grund war Bivsis Abschiebung (besser: Deportation) auch rein formaljuristisch gesehen NICHT legal ! ! Die Duisburger Ausländerbehörde hat hier vollkommen gesetzeswidrig gehandelt. Deshalb ist sie auch verpflichtet, Bivsi und ihre Eltern umgehend wieder nach Hause, nach Deutschland, zu holen und Bivsi und ihren Eltern einen sicheren Aufenthaltsstatus zu geben !

kilde: Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention

3.3

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Motsi

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