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"Die Eltern müssen ausreisen. Weil das Kind nicht von seinen Eltern getrennt werden kann (Art 6 Grundgesetz), muss es mit ausreisen." Kommen Kinder von Gefängnisinsassen dann auch mit in den Knast? Müssten sie doch! Es ist blanker Hohn dies mit Art.6 zu begründen, wenn der Staat dabei ist das Wohl des Mädchens zu schädigen und die Zukunft zu zerstören! WO ist denn da der Schutz von Kindern, den man immer wieder vorschiebt? Sonst ist das Jugendamt doch sehr schnell dabei! "Allein würde Bivsi hier bleiben können." Und warum läßt man sie dann nicht?

Källa: Kinderschutz

3.1

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